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Das Arbeitszeugnis: Allgemeines, Anspruch und Aufbau

Arbeitszeugnisse entscheiden oft über Erfolg und Misserfolg in der Jobsuche. Was du über Anspruch und Aufbau des Arbeitszeugnisses wissen musst, liest du hier.

Das Arbeitszeugnis: Allgemeines, Anspruch, Aufbau

Dein alter Job ist gekündigt - jetzt geht es auf Jobsuche. Wichtig ist dabei ein gutes Arbeitszeugnis von deinem bisherigen Arbeitgeber! Denn diese entscheiden oft über den Ausgang einer Bewerbung.

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis wird mit Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt. Darin bescheinigt werden unter anderem die Art der Beschäftigung und gegebenenfalls die erbrachten Leistungen des ausscheidenden Arbeitnehmers. In der Jobsuche können Arbeitszeugnisse zwischen Erfolg und Misserfolg im Bewerbungsprozess entscheiden: Denn aufgrund ihrer Aussagekraft legen Personaler großen Wert auf ein positives Arbeitszeugnis.

Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Generell wird zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis unterschieden. Beide enthalten den Briefkopf des Unternehmens sowie Dauer und Art der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt darüber hinaus noch Auskunft über die erbrachten Leistungen und das Sozialverhalten des Arbeitnehmers.

Kann der Arbeitgeber die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verweigern?

Nein. Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss man jedoch ausdrücklich beim Arbeitgeber anfordern. Idealerweise sollte dies schriftlich passieren. Von ihrem Recht sollten Angestellte unbedingt Gebrauch machen; denn da qualifizierte Arbeitszeugnisse sehr viel aussagekräftiger als einfache sind, werden sie von Personalern deutlich mehr geschätzt. Im besten Fall wird das Zeugnis bis zum offiziellen Austritt des Mitarbeiters aus dem Unternehmen zugestellt. Gesetzlich festgelegt ist der Zeitpunkt allerdings nicht.

Ebenfalls hilfreich für die Jobsuche: Das Zwischenzeugnis

Neben dem Arbeitszeugnis gibt es außerdem das Zwischenzeugnis. Dieses kann vom Arbeitnehmer während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitgeber angefordert werden und ist in Form und Inhalt dem Arbeitszeugnis sehr ähnlich. Wenn du Bewerbungen versenden möchtest, aber deinen alten Job noch nicht gekündigt hast, kannst du mit einem Zwischenzeugnis den Nachweis deiner Leistungen erbringen. Allerdings hast du auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses keinen rechtlichen Anspruch. Dein Arbeitgeber kann sich also theoretisch auch weigern, dir ein Zwischenzeugnis auszustellen. In der Praxis kommt das jedoch selten vor. Du solltest aber beachten, dass die Anfrage eines Zwischenzeugnisses deinem Chef unter Umständen signalisieren kann, dass du dich nach einem neuen Job umschaust!

Aufbau des qualifizierten Arbeitszeugnisses

Grundsätzlich werden qualifizierte Arbeitszeugnisse nach dem gleichen Muster aufgebaut. In den meisten Fällen enthalten sie folgende Abschnitte:

  • Firmenbriefkopf: Das Zeugnis wird üblicherweise auf Geschäftspapier gedruckt und enthält alle wichtigen Arbeitgeberdaten.
  • Überschrift: Das Papier trägt den Titel „Arbeitszeugnis“ oder schlicht „Zeugnis“.
  • Einleitung: Die Einleitung enthält Angaben zum Arbeitnehmer (Name und Geburtsdatum) sowie zur Beschäftigungsart und -dauer.
  • Tätigkeitsbeschreibung: Hier werden deine Aufgaben und Tätigkeiten beschrieben.
  • Leistungsbeurteilung: Für gewöhnlich bewertet werden Motivation, Arbeitsweise, Fachkompetenz, Weiterbildung und Erfolge des Arbeitnehmers.
  • Verhaltensbeurteilung: Bewertet wird hier das Sozialverhalten, also das Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzen und Kunden. In einem Managerzeugnis werden außerdem die Führungskompetenzen bewertet.
  • Trennungsgrund: Dieser Teil ist optional. Hieraus geht hervor, ob du selbst gekündigt hast oder ob eine betriebsinterne Kündigung vorliegt.
  • Schlussformulierungen: Üblicherweise wird das Arbeitszeugnis mit einer Dankes-Bedauerns-Formel und der Aussprache von Zukunftswünschen abgeschlossen.
  • Ort, Datum und Unterschrift: Das Datum sollte dem Austrittsdatum entsprechen. Unterschrieben werden sollte das Dokument von einem Vorgesetzten, im besten Fall von einem Personalverantwortlichen.

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